Aufnahme.

Der Burghof nimmt männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 20 Jahren auf. Bei ihnen besteht eine Doppelindikation sowohl für stationäres Wohnen als auch für stationäre Ausbildungs- und Berufsabklärungsangebote.

Ablauf der Aufnahme

  • Telefonische (044 854 84 84) oder schriftliche Anfrage (info.burghof@zkj.ch)
  • Vorstellungsgespräch (Indikationsgespräch)
  • Entscheid über weiteres Vorgehen
  • Eintrittsunterlagen, Vorberichte
  • Definitiver Eintritt

Grundlagen für eine Einweisung sind:

  • strafrechtlich (JStGB oder StGB)
  • zivilrechtlich (ZGB)
  • freiwillig

Einweisende Behörden sind häufig

  • Jugendanwaltschaften
  • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Kinder- und Jugendhilfezentren (KJZ)
  • Schulpsychologische Dienste
  • IV-Stellen
  • Andere Fachstellen für Sozialhilfe
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